Prop-Trading & Steuern in Deutschland
Braucht man eine BaFin-Lizenz? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder gar eine GmbH gründen? Die Antwort auf diese Fragen ist einfacher als viele denken.

Wichtiger Hinweis!
Da ich beim Thema Steuern absolut kein Fachmann bin, bitte ich zu beachten, dass dieser Beitrag keinerlei steuerberaterische Aussagekraft hat. Jeder muss sich für seinen individuellen Fall von einem echten Fachmann verbindlich beraten lassen. Ich gebe hier lediglich allgemeines Wissen wider und möchte beim Verständnis für die Relevanz von Prop-Trading für das Thema Steuern behilflich sein.
Missverständnisse bei der Tätigkeit
Zunächst sollte man sich bewusst machen, was man beim Prop-Trading zumindest bei den heutigen Online-Anbietern eigentlich tut. Das ist schon bei der Gewerbeanmeldung relevant. Dabei müssen wir das ganze aus steuerlich relevanter Sicht sehen:
Als Prop-Trader arbeiten wir auf Provisionsbasis und haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Firmenkapital des Anbieters und noch weniger handeln wir mit dem Geld von Kunden. Mehr noch, in den meisten Fällen werden unsere Transaktionen auf einem virtuellen Konto ausgeführt, welches die Prop-Firma unter Umständen und nach eigenem Ermessen auf ein Echtgeldkonto spiegeln kann.
Auch wenn es oft heißt, dass wir Prop-Trader mit „Fremdkapital handeln“, ist dies technisch nicht korrekt.
Ist eine BaFin-Lizenz notwendig?
Nein, es ist keine BaFin-Lizenz nötig. Viele Missverständnisse kommen sicher auch nach Anfragen beim Finanzamt oder bei unsachkundigen Steuerberatern zustande. Oder man erklärt dabei nicht klar genug die eigentliche Tätigkeit des Prop-Tradings.
Wenn man nämlich erzählt, dass man mit Fremdkapital handelt und die Einkünfte daraus versteuern möchte, klingeln bei denen sofort die Ohren und es heißt, dass für diese „Finanzdienstleistung“ eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen benötigt wird. Punkt.
Aber alles, was Prop-Trader tun, ist im Internet auf Provisionsbasis über Demokonten Kauf- und Verkaufssignale zu geben. Danach erlaubt uns die Prop-Firma bei Profiten eine Rechnung an sie zu schreiben. Beim Stichwort Rechnung wären wir dann auch beim nächsten Punkt.
Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?
Ja, wir benötigen eine gewerbliche Anmeldung (s. a. Prop-Trading Gewerbe anmelden), um der Prop-Firma eine Rechnung ausstellen zu können. Mit dieser sind wir dann steuerpflichtig und haben jedes Jahr unsere Einkommenssteuer zu entrichten, da wir mit dem Prop-Trading einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Es gibt zwar Fälle, bei denen man keine Steuern auf die Gewinne von Prop-Firmen zahlen muss, aber die sind nicht der Regelfall.
Die Gewerbeanmeldung kannst Du bei dem für Dich zuständigen Gewerbeamt (meist auch online) machen und kostet zwischen 10€ und 65€. Es müssen Angaben zur Person, zur Betriebsstätte und zur angemeldeten Tätigkeit gemacht werden.
Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, wäre ein Anruf bei denen hilfreich, um genau zu klären, was bei Tätigkeit eingetragen werden soll. Das kann auch von Gewerbeamt zu Gewerbeamt unterschiedlich sein. Aber es muss für den Einzelfall klar sein. Sonst landen wir wieder bei Punkt 1.
Ich empfehle die Tätigkeitsbeschreibung jedoch allgemein zu halten, damit Missverständnisse vermieden werden. Man könnte z. B. Internetdienstleistungen auf Provisionsbasis eintragen.
Ist eine GmbH erforderlich?
Nein, nicht für das Prop-Trading. Vielleicht hast Du schon von Begriffen wie „Trading-GmbH“ oder „Verlustverrechnungsbeschränkung“ gehört. Diese fallen immer wieder im Zuge des am 01.01.2021 neu in Kraft getretenen Gesetzes. Es legt fest, dass Du privat nur noch 20.000€ Verluste aus Termingeschäften (wie Futures, Optionen, CFDs) absetzen darfst.
Stichwort ist hier „privat“. Denn als Prop-Trader handeln wir nicht mit eigenem Kapital. Wenn Du jedoch Dein privates Konto handelst und mit Verlusten von über 20.000€ zu kämpfen hast, dann könnte die GmbH für Dich rentabel sein.
Fazit
Aus den Zuschriften an mich und auch im Internet sieht man, wie groß die Verwirrung um das Thema Steuern beim Prop-Trading schon bei der Gewerbeanmeldung ist. Ich glaube, der Schlüssel zum Verständnis ist die Tätigkeit, die ein Prop-Trader ausübt. Denn rein technisch gesehen handelt er nicht mit Fremdkapital und wird lediglich für seine virtuellen Transaktionen mit einer Provision vergütet. Aber eine Finanzdienstleistung liegt nicht vor.
Ich wiederhole: Die gemachten Angaben stellen in keiner Weise eine steuerliche Beratung dar. Jeder Einzelfall muss von einem Fachmann geprüft werden.

Simon Rimkus @ der/proptrader
Auf derproptrader.de teile ich meinen Alltag als Futures-Trader mit Prop-Firmen. Ich handle ES & NQ mit dem Anchored VWAP und schreibe über meine Erfahrungen mit Evaluierungen, Funded-Accounts, Auszahlungen, Regelwerken und Trading-Psychologie — ehrlich, praxisnah und ohne Marketing-Blabla.


