Als Prop-Trader legal keine Steuern zahlen?

Mit Prop-Trading können Trader erhebliche Gewinne erzielen ohne eigenes Kapital zu riskieren. Schmerzhaft wird es oft, wenn der Fiskus anklopft. Gibt es Möglichkeiten auf legalem Wege keine Steuern zu zahlen? Spoiler: Ja.

Trading über Prop-Firmen

Bei den meisten modernen Prop-Trading-Firmen handelt es sich um Modelle, bei denen Trader nach Bestehen eines Tests oder auch über Instant-Funding auf Demo-Konten handeln. Gewinne, die dabei entstehen, werden nicht direkt am Finanzmarkt realisiert, sondern werden als virtuelle Performance gewertet. Dennoch erhalten Trader in der Regel 80–90 % der „virtuellen Gewinne“ als reale Provision ausgezahlt.

Steuerlich relevant

Wie bereits im Artikel Prop-Trading Gewerbe anmelden beschrieben sind Einkünfte aus dem Prop-Trading natürlich steuerlich relevant. Und anders als bei Gewinnen, die mit Eigenkapital am echten Finanzmarkt erwirtschaftet werden und damit der Kapitalertragssteuer unterliegen, fallen die gezahlten Provisionen aus dem Prop-Trading unter die Einkommenssteuer.

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Steuerfrei als digitaler Nomade

Eine legale Möglichkeit, als Prop-Trader steuerfrei zu leben, ist das Modell des digitalen Nomaden oder Perpetual Travelers („permanent Reisender“). Dabei wird bewusst kein steuerlicher Wohnsitz ausgelöst, indem man regelmäßig den Aufenthaltsort wechselt und in keinem Land länger als die steuerlich relevante Zeitspanne (meist um 180 Tage pro Jahr) verbringt.

In Ländern wie Spanien, Italien oder Portugal kann man sogar Immobilien besitzen und dort zeitweise wohnen, ohne automatisch als steuerlich ansässig zu gelten – solange keine „zentralen Lebensinteressen“ bestehen und der Aufenthalt unterhalb der zeitlichen Grenze bleibt. In der Praxis bedeutet das, spätestens alle 180 Tage den Aufenthaltsort zu wechseln, keine lokale wirtschaftliche Aktivität zu entfalten und möglichst keine starke Bindung (z. B. Familie, Kinder in der Schule) an ein einzelnes Land aufzubauen.

Wer dieses Lebensmodell konsequent umsetzt, kann weltweit unterwegs sein, mit Prop-Trading oder auch anderweitig online sein Geld verdienen und dabei legal keinem Staat gegenüber steuerpflichtig werden.

Weitere Infos

Steuerfrei mit festem Wohnsitz

Wer keine Lust auf ständiges Reisen und Ortswechsel hat oder Kinder in eine klassische Schule schicken möchte, muss dennoch nicht unbedingt an der Steuer verzweifeln. Einige Länder auf dieser Erde – meist klassische „Territorialbesteuerungsländer“ – verlangen keine Einkommensteuer auf Auslandseinkünfte, solange diese Einkünfte nicht lokal erwirtschaftet oder ins Land transferiert werden.

Land
Auslandseinkommen
Besonderheiten
Antigua & BarbudaKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Digital Nomad Visa (2 Jahre)
BahamasKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Extended Stay Permit verfügbar
BahrainKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Golden Residency Visa (10 Jahre)
Cayman IslandsKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Global Citizen Concierge Program (2 Jahre)
Costa RicaAuslandseinkommen steuerfreiRentista oder Digital Nomad Visa verfügbar
Dominikanische RepublikSonderregelung für Ausländer (z. B. Rentista: ausländisches Einkommen steuerfrei)Aufenthalt leicht mit Immobilie oder Einkommen
El SalvadorAuslandseinkommen steuerfrei90 Tage visafrei, Verlängerung möglich
GeorgienNur bei Remittierung (Überweisung ins Land) steuerpflichtig365 Tage visafrei für viele Nationalitäten
GibraltarAuslandseinkommen steuerfreiAufenthaltsgenehmigung bei Wohnsitz möglich
GuatemalaAuslandseinkommen steuerfrei90 Tage visafrei, Verlängerung möglich
HongkongAuslandseinkommen steuerfreiAufenthalt über Business oder Investition
KuwaitKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Aufenthaltsvisa nur mit Job oder Firma
LiberiaAuslandseinkommen steuerfreiAufenthalt mit Investition oder NGO möglich
MacaoAuslandseinkommen steuerfreiAufenthaltsgenehmigung schwer für Ausländer
MalaysiaNur bei Remittierung (Überweisung ins Land) steuerpflichtigMalaysia My Second Home (MM2H) Programm
MauritiusNur bei Remittierung (Überweisung ins Land) steuerpflichtigPremium Visa (1 Jahr), verlängerbar
MonacoKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Hohe Hürden (Wohnsitz + hohe finanzielle Mittel)
MontenegroAuslandseinkommen steuerfreiAufenthaltsgenehmigung mit Immobilie oder Firma
NamibiaAuslandseinkommen steuerfrei90 Tage visafrei, Verlängerung möglich
NicaraguaAuslandseinkommen steuerfreiResidencia Rentista oder Pensionado möglich
PanamaAuslandseinkommen steuerfreiFriendly Nations Visa oder Rentista
ParaguayAuslandseinkommen steuerfreiDaueraufenthalt mit Banknachweis möglich
PhilippinenSonderregelung für Ausländer (Resident Aliens zahlen nur auf inländisches Einkommen)SRRV oder Special Work Permit möglich
QatarKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Aufenthaltsgenehmigung meist nur mit Job
Saint Kitts & NevisKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Citizenship by Investment oder längerer Aufenthalt
SeychellenAuslandseinkommen steuerfrei1-Jahres-Workation-Visa verfügbar
SingapurNur bei Remittierung (Überweisung ins Land) steuerpflichtigEntrePass oder Tech.Pass für Unternehmer
ThailandNur bei Remittierung (Überweisung ins Land) steuerpflichtigLong-Term Resident (LTR) Visa oder Elite Visa
Turks & CaicosKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)90 Tage visafrei, längerer Aufenthalt möglich
Vereinigte Arabische Emirate (VAE)Keine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Remote Work Visa oder Golden Visa (10 Jahre)
VanuatuKeine Einkommensteuer (lokales & ausländisches Einkommen)Aufenthalt durch Investition oder längerfristige Visa

Wer als Prop-Trader in einem solchen Land mit Territorialbesteuerung seinen steuerlichen Wohnsitz hat, kann unter Umständen seine Prop-Trading-Auszahlungen legal steuerfrei vereinnahmen. Da viele Prop-Firmen nicht einmal eine Rechnung verlangen, kann man dies sogar als natürliche Person tun und braucht keine Firma. Sollte diese dennoch nötig sein, kann man einen solchen Wohnsitz mit einer US LLC kombinieren.

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Rechnungen über US LLC

Die US-amerikanische LLC (Limited Liability Company) ist eine sehr beliebte Unternehmensform, mit der auch Ausländer ohne Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft in den USA unkompliziert eine Firma gründen können. Sie bietet, wie der Name impliziert, ähnlich wie die deutsche GmbH rechtliche Haftungsbeschränkung. Besonders attraktiv ist dabei aber die steuerliche Behandlung als „Disregarded Entity“ oder auch „Pass-Through Entity“, durch die keine US-Körperschaftssteuer anfällt.

Die Steuerschuld wird ohne großen administrativen Aufwand (keine Buchhaltung nötig) direkt an den alleinigen Eigentümer durchgereicht, so dass nur Einkommensteuer im Wohnsitzland anfällt. Wenn wir dann in einem Land mit Territorialbesteuerung wohnen, will also kein Staat Steuern von uns.

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Fazit

Es ist absolut möglich als Prop-Trader legal steuerbefreit zu leben. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man dafür Deutschland und eigentlich auch Europa Lebewohl sagen muss, wenn man nicht als Perpetual Traveler ständig auf dem Sprung sein möchte. Man kann die Steuerfreiheit also nur durch eine dauerhafte Auswanderung in ein Land mit Territorialbesteuerung erlangen.

Wer bereit ist, diesen Schritt zu machen und sich dem System Steuern zu entziehen, muss mehr Verantwortung tragen, hat aber auch einen unglaublich großen Gestaltungsspielraum für das eigene Leben und die Finanzen. Wäre das etwas für Dich?

Weitere Infos

Wichtiger Hinweis!

Da ich beim Thema Steuern absolut kein Fachmann bin, bitte ich zu beachten, dass dieser Beitrag keinerlei steuerberaterische Aussagekraft hat. Jeder muss sich für seinen individuellen Fall von einem echten Fachmann verbindlich beraten lassen. Ich gebe hier lediglich allgemeines Wissen wider und möchte beim Verständnis für die Relevanz von Prop-Trading für das Thema Steuern behilflich sein.

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