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Prop-Trading & Steuern in Deutschland

der/proptrader ist noch ein sehr junges Projekt. Dennoch erreichen mich schon zahlreiche Anfragen, wie es denn mit Steuern beim Prop-Trading in Deutschland aussieht. Braucht man eine BaFin-Lizenz? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder gar eine GmbH gründen? Es ist einfacher als viele denken.

Wichtiger Hinweis!

Da ich beim Thema Steuern absolut kein Fachmann bin, bitte ich zu beachten, dass dieser Beitrag keinerlei steuerberaterische Aussagekraft hat. Jeder muss sich für seinen individuellen Fall von einem echten Fachmann verbindlich beraten lassen. Ich gebe hier lediglich allgemeines Wissen wider und möchte beim Verständnis für die Relevanz von Prop-Trading für das Thema Steuern behilflich sein.

Missverständnisse bei der Tätigkeit

Zunächst sollte man sich bewusst machen, was man beim Prop-Trading zumindest bei den heutigen Online-Anbietern eigentlich tut. Das ist schon bei der Gewerbeanmeldung relevant. Dabei müssen wir das ganze aus steuerlich relevanter Sicht sehen:

Als Prop-Trader arbeiten wir auf Provisionsbasis und haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Firmenkapital des Anbieters und noch weniger handeln wir mit dem Geld von Kunden. Mehr noch, in den meisten Fällen werden unsere Transaktionen auf einem virtuellen Konto ausgeführt, welches die Prop-Firma unter Umständen und nach eigenem Ermessen auf ein Echtgeldkonto spiegeln kann.

Auch wenn es oft heißt, dass wir Prop-Trader mit „Fremdkapital handeln“, ist dies technisch nicht korrekt.

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Ist eine BaFin-Lizenz notwendig?

Nein, es ist keine BaFin-Lizenz nötig. Viele Missverständnisse kommen sicher auch nach Anfragen beim Finanzamt oder bei unsachkundigen Steuerberatern zustande. Oder man erklärt dabei nicht klar genug die eigentliche Tätigkeit des Prop-Tradings.

Wenn man nämlich erzählt, dass man mit Fremdkapital handelt und die Einkünfte daraus versteuern möchte, klingeln bei denen sofort die Ohren und es heißt, dass für diese „Finanzdienstleistung“ eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen benötigt wird. Punkt.

Aber alles, was Prop-Trader tun, ist im Internet auf Provisionsbasis über Demokonten Kauf- und Verkaufssignale zu geben. Danach erlaubt uns die Prop-Firma bei Profiten eine Rechnung an sie zu schreiben. Beim Stichwort Rechnung wären wir dann auch beim nächsten Punkt.

Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Ja, wir benötigen eine gewerbliche Anmeldung (s. a. Prop-Trading Gewerbe anmelden), um der Prop-Firma eine Rechnung ausstellen zu können. Mit dieser sind wir dann steuerpflichtig und haben jedes Jahr unsere Einkommenssteuer zu entrichten, da wir mit dem Prop-Trading einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen.

Die Gewerbeanmeldung kannst Du bei dem für Dich zuständigen Gewerbeamt (meist auch online) machen und kostet zwischen 10€ und 65€. Es müssen Angaben zur Person, zur Betriebsstätte und zur angemeldeten Tätigkeit gemacht werden.

Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, wäre ein Anruf bei denen hilfreich, um genau zu klären, was bei Tätigkeit eingetragen werden soll. Das kann auch von Gewerbeamt zu Gewerbeamt unterschiedlich sein. Aber es muss für den Einzelfall klar sein. Sonst landen wir wieder bei Punkt 1.

Ich empfehle die Tätigkeitsbeschreibung jedoch allgemein zu halten, damit Missverständnisse vermieden werden. Man könnte z. B. Internetdienstleistungen auf Provisionsbasis eintragen.

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Ist eine GmbH erforderlich?

Nein, nicht für das Prop-Trading. Vielleicht hast Du schon von Begriffen wie „Trading-GmbH“ oder „Verlustverrechnungsbeschränkung“ gehört. Diese fallen immer wieder im Zuge des am 01.01.2021 neu in Kraft getretenen Gesetzes. Es legt fest, dass Du privat nur noch 20.000€ Verluste aus Termingeschäften (wie Futures, Optionen, CFDs) absetzen darfst.

Stichwort ist hier „privat“. Denn als Prop-Trader handeln wir nicht mit eigenem Kapital. Wenn Du jedoch Dein privates Konto handelst und mit Verlusten von über 20.000€ zu kämpfen hast, dann könnte die GmbH für Dich rentabel sein.

Fazit

Aus den Zuschriften an mich und auch im Internet sieht man, wie groß die Verwirrung um das Thema Steuern beim Prop-Trading schon bei der Gewerbeanmeldung ist. Ich glaube, der Schlüssel zum Verständnis ist die Tätigkeit, die ein Prop-Trader ausübt. Denn rein technisch gesehen handelt er nicht mit Fremdkapital und wird lediglich für seine virtuellen Transaktionen mit einer Provision vergütet. Aber eine Finanzdienstleistung liegt nicht vor.

Ich wiederhole: Die gemachten Angaben stellen in keiner Weise eine steuerliche Beratung dar. Jeder Einzelfall muss von einem Fachmann geprüft werden.

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58 Kommentare

Kommentieren

Klasse Hompage Simon.

Großartige Übersicht über das ganze Thema Proptrading.

Eine Frage hätte ich. Was scheibt man denn am besten bei der Gewerbeanmeldung in das Fragefeld „Geschäftszweck“.?
Auch um von vornherein Ärger mit der BAFIN zu vermeiden.

Viele Grüße

Hallo Andre,

zunächst vielen Dank für Dein nettes Feedback!

Was genau Du als Geschäftszweck eintragen solltest, hängt auch ein wenig von Deiner Situation und von Deinem Gewerbeamt ab. Hast Du noch andere Tätigkeiten? Als ich mal ein Gewerbe in Deutschland hatte, habe ich „Webdesign und Internetdienstleistungen“ eingetragen. Ich persönlich würde gar nicht den Bezug auf Trading machen. Das sorgt nur für Verwirrung.

Und wie im Artikel beschrieben, dieser Hinweis hat keinerlei Gewähr. Ich rate auf jeden Fall, das Ganze mit einem Anruf beim Gewerbeamt abzuklären. Wichtig ist halt zu erwähnen, dass wir als Prop-Trader zwar an der Börse handeln, das Ganze jedoch auf einem virtuellen Konto stattfindet und wir keine Finanzdienstleistung anbieten.

Wünsche Dir in jedem Fall viel Erfolg bei Deinem Unterfangen!

Hallo Simon, danke für deinen Beitrag zu diesem wichtigen Thema!
Du schreibst, dass es sich bei den verwalteten Konten um „virtuelle“ Konten handelt. Jedoch ist das meines Wissens nach nicht bei allen Prop-Firmen der Fall. Ändert sich deine Einschätzung, wenn man ein „echtes“ Konto verwaltet?

Hi Daniel! Ich glaube, es ändert sich dadurch nichts. Denn man hat auch in diesem Fall keinen direkten Zugriff auf das Kapital und arbeitet auf Kommissionsbasis. Es wird meines Erachtens in diesem Sinne keine Finanzdienstleistung angeboten. Aber wie gesagt, ich bin da ebenso wenig Experte und möchte in jedem Fall raten, sich im Einzelfall professionell beraten zu lassen.

Wurden deine bisherigen Informationen von einem Anwalt geprüft? Bei einer von meinen
Anfragen, wurde mir gesagt „es is im weitesten Sinne“ eine Finanzdienstleistung.
Vermutlich wird es auch von der BaFin nie eine generelle dazu Antwort geben (maximal für die Einzelanfrage/Anbieter).
Die Frage ist echt, wie man aus dieser Thematik rauskommt, weil man muss bedenken,
wenn es doch eine Lizenz benötigt, ist es eine Ordnungswidrigkeit und die BaFin kann
dir jegliche Tätigkeit in diesem Finzanzbereich untersagen, d.h. danach braucht man nicht
mehr versuchen eine Lizenz zu bekommen.

Hallo Franz, sorry für die späte Antwort. Hier war Urlaub angesagt. Nein, wasserdicht durchgeprüft ist das nicht. Daher schrieb ich im Artikel, dass man den Einzelfall unter allen Umständen vom Experten prüfen lassen sollte. Aber ich glaube, es gibt einfach zu viele Missverständnisse rund um das Thema. Aber es muss ja klar sein, dass man bei den meisten heutigen Online-Prop-Firmen nur mit „Spielgeld“ (Demokonto) unterwegs ist.

Für mich persönlich ist es eh etwas anders, da ich ja in Spanien wohne. Für meinen Steuerberater hier ist es überhaupt kein Problem.

Hallo Thomas, es sollte so wie jede andere Dienstleistung behandelt werden, denke ich. Soweit ist weiß, darf die Umsatzsteuer nur dann weggelassen werden, wenn die Leistung zwischen zwei Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten erbracht wird. Wenn ich Dir also aus Spanien eine Rechnung nach Deutschland schicke und wir beide eine UID haben, dann brauch die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Da aber die meisten Prop-Firmen nicht in der EU ansässig sind, ist das erstmal weniger relevant.

Hallo Simon,
schöne Website!
Ich habe noch eine Frage und zwar war im YouTube-Video von „Steuern im Kopf“ (Link: https://www.youtube.com/watch?v=1sEPyXcfhcI) die Rede von der Genehmigung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO). Der Artikel (https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Recht-Steuern/Rechtsauskuenfte/Handels-und-Gewerberecht/genehmigungspflichtige-gewerbe/finanzanlagenvermittler-34f-gewo/erlaubnis-als-finanzanlagenvermittler-34f-abs.-1-gewo) soll angeblich die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler darstellen; Hast du damit auch Erfahrungen?
Und bist du nach Spanien umgezogen? Bei den ganzen deutschen Gesetzen überlegt man schonmal auszuwandern..
Beste Grüße!
Mark

Hallo Mark, vielen Dank für Deinen netten Kommentar!

Nein, so im Detail kenne ich mich damit nicht aus und möchte mich auch gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Das weiß Roland (Steuern mit Kopf) sicher viel besser, weil er vom Fach ist. Ich wollte mit dem Artikel nur auf dieses immer wiederkehrende Missverständnis hinweisen.

Ja, ich bin vor ca. 20 Jahren nach Spanien ausgewandert. Hier erledigt das mein Steuerberater, der das als ganz normale Dienstleistung auf Provisionsbasis behandelt.

So wie ich es der Bafin-Webseite entnehmen konnte, wurde leider an alles gedacht:

„ Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt), wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Die Erfüllung einer Alternative genügt, um die Erlaubnispflicht des Geschäfts zu begründen.“

Social/Copy Trading, wie es bei FTMO z.B. der Fall ist, der Trader also auf einem Demo-Konto handelt, ist für den Signalgeber (Trader) ebenfalls erlaubnispflichtig.

Finanzdienstleistung lässt sich, gemäß der Kriterien, die ebenfalls auf der Seite stehen, auf Prop Trading anwenden, unabhängig davon, ob man das Geld auszahlen lassen kann (vollen Zugriff darauf hat) oder nicht.

Hallo Julian, vielen Dank für Deinen Hinweis!

Aus dem Abschnitt, den Du gepostet hast, liegt für mich der Schlüssel in „Erfüllung einer Alternative genügt“. Hier müsste man rechtlich prüfen lassen, was es mit „Alternative“ auf sich hat.

Aber wie dem auch sei, es wäre natürlich ein Pfund, wenn jetzt alle Remote-Prop-Trader eine solche Lizenz haben müssten. Ich kann es mir bei besten Willen nicht vorstellen. Aber wie gesagt, ich bin totaler Laie und außerdem in Spanien ansässig.

Hallo Simon, danke für die schnelle Antwort. Mit den (zwei) Alternativen sind diese gemeint: „ im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“. Gewerbsmäßig wäre, logischerweise, jeder Prop Trader unterwegs, daher ja auch das Thema Gewerbe anmelden. Ich fürchte also wie gesagt, dass weder Trader noch Prop Firma dieses Problem umgehen können.

Ein Lichtblick für alle deutschen Trader könnte sein, dass man entweder bis zu 500.000€ Gesamtkapital oder Kapital aus 2 Quellen managen darf, aber das sollte man wirklich von offizieller Seite bestätigen lassen.

Hallo Simon,
danke für die website mit den ausführlichen Infos.
Zum Thema Steuern und Gewerbe hätte ich doch noch eine Frage:
Wenn ich bei einer Propfirma trade, und die Gewinne auszahlen lasse, werden die ja mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert, also im schlimmste Fall mit 42%. Wäre es da nicht auch vorteilhaft, ein Gewerbe anzumelden? Also nicht nur wegen der 20.000EUR Verlustregelung?

Vielen Dank

Hallo Gerhard,

vielen Dank für Deinen Kommentar! Ein Gewerbe brauchst Du in jeden Fall, da Du ja regelmäßig Einnahmen generierst und das beim Prop-Trading nicht mit Deinem privaten Kapital tust. Manche Firmen (z. B. FTMO) fragen ja auch nach einer Rechnung für die Auszahlungen. Also ist ein Gewerbe und eine UID (internationale Unternehmens-Identifikationsnummer) ratsam.

Hallo Simon,
ich habe auch noch eine Frage, auf die ich noch nirgendwo eine Antwort gefunden habe.
Dass ich ein Gewerbe brauche, ist ja mittlerweile klar.
Wenn ich jetzt die Challenge (z.B. bei FTMO) machen will, muss ich mich dann als „Person“ oder als „Unternehmen“ anmelden?
Vielen Dank für Deine Hilfe

Hallo Janett,

mit einem angemeldeten Gewerbe bist Du auch als natürliche Person ein Unternehmen, eben ein Einzelunternehmen. Aber ich glaube, dieser Begriff ist letztlich nicht wichtig. Bei der Gewerbeanmeldung gibst Du die Anzahl der Personen an. Die wäre bei Dir eben 1. Der Anmeldeschein ist sehr einfach aufgebaut. Die Angaben kann man gut machen ohne professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Wünsche Dir viel Erfolg!

Hallo Simon,
erst einmal vielen Dank für Deine schnelle Info.
Mir geht es aber viel mehr um die richtige Anmeldung bei FTMO.
Ist die Anmeldung als „Unternehmen“ dann nur für GmbH, UG, etc.?
Das muss doch für das Finanzamt u.a. auch eine Rolle spielen, ob ich mich dort als Privatperson oder Firma angemeldet habe. Oder nicht?

Liebe Grüße und einen schönen 3. Advent

Sorry, da hatte ich Dich in der Tat falsch verstanden. Weiß nicht mehr genau, wie das Wording bei FTMO war. Aber sobald Du Gewerbe angemeldet hast, müsstest Du Dich als Unternehmen eintragen. Dann kannst Du da noch Deine UID eintragen und denen entsprechend die Rechnung für gemachte Profite stellen.

Hallo, ist darauf zu achten, was man als augeübte Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung reinschreiben soll. Sollte man da auf etwas achten, was man da reinschreibt.

Hallo Gökhan,

ja, darauf sollte schon geachtet werden. Ich würde es jedoch möglichst allgemein halten und nichts mit Bezug zu Finanzdienstleistungen dort angeben, um Missverständnisse zu vermeiden. Aber letztlich rate ich Dir das mit einem Steuerberater für Deinen persönlichen Fall abzuklären. Es gab in letzter Zeit viel Verwirrung zum Thema Prop-Trading und ob nun eine Registrierung bei der BaFin nötig ist oder nicht. Da ich in Spanien lebe, bin ich da sicher nicht auf dem neuesten Stand.

Klasse Artikel . Klar und verständlich, nicht wie diese ganzen mit Fachbegriffen zugemüllten Sachen. Werde mich da aber erst ranmachen, sobald die mentfunding challenge fertig ist:)
Da man bei denen auf livekonten und nicht auf virtuelle demok9nten wie bei ftmo handelt: kann es da immer noch Schwierigkeiten zwecks BaFin geben? Nein oder weil ich doch immer noch das Kapital des Anbieters Handel und keines von Kunden, selbst wenn es livekonten sind?

Hola Felix,

Frohes Neues und vielen Dank für Dein nettes Feedback! Ich glaube, dass es auch in diesem Fall keine Probleme geben sollte. Aber wie in andere Kommentaren und im Artikel erwähnt, bitte unbedingt von einem Experten abnicken lassen.

In jedem Fall wünsche ich Dir viel Erfolg dabei!

Hallo in die Runde,
da kennt sich ja nun auch nicht jeder Steuerberater mit aus. Wenn man beim Gewerbeamt anruft und die dann blöd fragen, was es denn nun ist, ja was sag ich denn dann? Sind eben Signale, die ich jemanden gebe und dafür bekomme ich eine Provision ausbezahlt wenn das klappt. Der Rest ist noch zu vage und will ich am besten jetzt nicht erzählen…

Stell mir gerade nur die Frage.

Hallo Peter,

bis auf diesem Gebiet Klarheit herrscht plädiere ich daher dafür, dass man gar nichts über Trading sagt. Sondern einen allgemeineren Geschäftszweck angibt, um nicht festgenagelt werden zu können. Das war bei mir nie ein Problem. Aber nochmal, ich habe dafür einen Steuerberater und bin in Spanien ansässig.

Daher sollten alle, die es genau wissen wollen, einen deutschen Steuerberater finden, der sich mit der Materie auskennt. Es gibt sicher inzwischen viele gute und junge Experten, dem das Ganze kein Fremdwort ist.

Hallo Simon,

gibt’s schon genauere Definitionen hierzu: Zitat: Sondern einen allgemeineren Geschäftszweck angibt“ Nach mehrmaligen nachhaken bei Gewerbe und IHK bekomme ich immer nur die Antwort: Was machen Sie nun genau etc pp.

Also was haben, und ich hoffe dass es da draussen im Gewerbe“jungle“ Deutschland jemand gibt, der bereits ein Gewerbe (wegen FTMO und Co.) angemeldet hat.

Gedanken muss ich mir machen, da ich bereits die erste Auszahlung erwarte…

Beste Grüße

Mark.

Hallo Mark,

dann würde ich durchaus versuchen, es z. B. beim zuständigen Gewerbeamt zu erklären. Wichtig ist dabei, dass man eben virtuelle Konten handelt, keinen Zugriff auf Kapital hat und diesem Sinne auch kein „Signalgeber“ ist, da es sich wie etwa im Gegensatz zu Social Trading um keine öffentlichen Trades handelt.

Danke Dir Simon, aber gibt es den jemanden hier oder „dort“ der bereits ein Gewerbe als FTMO erfolgreich angemeldet hat. Das wäre mal „Bärig“ zu erfahren…Ich frag mal so in die Runde 😉

Hallo. Wie ist das wenn ich eine Challenge anfange und diese nicht bestehe. Kann ich die Kosten dafür als Gewerbetreibender von der Steuer absetzen?

Hallo Bernd! Ja, das sollte gehen. Ich habe das mit meinen Challenges jeweils getan. Auch Anmeldekosten oder Datenfeeds sollten eingereicht werden.

Hallo. Läuft man jedoch nicht gefahr in die Scheinselbstständigkeit zu geraten?
Habe das bereits auf anderen Seiten gehört.

Hallo Thorben, die Gefahr ist in der Tat gegeben. Es lohnt sich auf jeden Fall mit einem Fachmann den Einzelfall abzuklären. Ein Ausweg könnte sein, dass Du zwei verschiedene Prop-Trading-Anbieter verwendest.

Ich persönlich war schon vor dem Trading selbständig, schreibe also noch andere Rechnungen. Daher ist das für mich kein Problem.

Hallo zusammen,

ich habe mein Nebengewerbe als Prop Trader nun angemeldet. Zählt auch der Handel mit Live Accounts als gewerbliche Tätigkeit? Oder gilt es nur dann als gewerblich, wenn man auf einem Demo Konto handelt (bspw FTMO)?

Moin Tobias,
hat die Anmeldung reibungslos geklappt? Oder gab es da auch Missverständnisse?
Würde mich interessieren, was du als Tätigkeit eingetragen hast. Möchte das auch bald machen. 🙂

LG

Super Beitrag. Bin seit einiger Zeit bei UProfit und auch super zufrieden. Allerdings stünde jetzt die erste Auszahlung an und ich wurde mehrmals vom Support abgewiesen, als ich gefragt habe wie die Rechnung (invoice) formuliert werden muss.
Ich solle doch per PayPal auszahlen, da brauche ich sowas nicht.

Wie läuft das bei dir ab? 😀

Hallo Kai, besten Dank für Dein Feedback! Also meine letzte Auszahlung bei UProfit ist schon ein wenig her. Aber eine Rechnung ist dafür nicht nötig gewesen. Für meinen Steuerberater hier in Spanien reicht es, wenn ich ihm die Rechnung gebe (mit deren Adresse etc.) und er es als Kommission verbucht. Da hier die Umsatzsteuer keine Rolle spielt, braucht UProfit Deine Daten offentsichtlich nicht. Ich empfehle Dir aber, das nochmal mit einem Experten in Deutschland zu klären. Mir kommt komisch vor, dass es an der Auszahlungsmethode hängen soll.

Hey Kai! Das ist eine gute Frage.

Weil das Thema noch zu neu ist, würde ich mich eher an jüngere wenden, die auch online und natürlich – wenn’s geht – auch in Finanzen Erfahrung haben. Aber diese sind nicht so leicht zu finden.

Hoffe, dass eines Tages ein guter Experte diesen Artikel liest und sich mal äußert. Diejenigen, die ich angeschrieben haben, hat das Thema nicht sonderlich interessiert.

Hallo Simon, Hallo Kai 🙂

Meine erste Auszahlung bei uProfit steht auch demnächst an (muss aber noch Gewerbe anmelden…)
Wenn das einfach über Paypal läuft und die keine Rechnung brauchen – dann wäre es fast noch einfacher als gedacht?

@Kai: Hat das mit dem Gewerbe bei Dir geklappt? Welche Form hast Du gewählt?

@Simon: Habe jetzt schon diverse Steuerberater angeschrieben – naja. So richtig Bock hat da wohl keiner drauf 😀

Hi Pascal! Das kann ich bestätigen.

Besonders wegen der vielen Fragen zu diesem Artikel hier, wollte ich das mal vernünftig klären. Keine Chance, kam entweder keine Antwort oder nur nebulöses Zeug.

Glaube, dass sich das Remote-Prop-Trading in einer Grauzone befindet und sich viele deswegen nicht dafür interessieren. Es wäre viel Mehrarbeit, sich da einzuarbeiten.

Würde sich mal einer dafür spezialisieren, könnte man in diesem Markt bestimmt eine gute Mark verdienen 🙂

@Pascal Werde das Einzelunternehmen wählen

@Simon schade also sollte ich mal am besten mit Fachrichtung Finanzen / Kapitalvermögen suchen ? bzw nachfragen?

Hat jmd schonmal versucht anstatt ein Gewerbe sich freiberuflich beim Finanzamt eintragen zu lassen? Wenn ja, was waren die Argumente die dafür gesprochen haben, um dies als freiberuflich anerkannt bekommen zu lassen? Immerhin würde man sich die Gewerbesteuer sparen

hallo, wie sieht es mit den Steuern aus wenn ich mir meine Gewinne in BTC direkt auf meine offline Wallet auszahlen lassen?

Hallo Patryk, naja Steuern auf Deine Gewinne müssen auf jeden Fall gezahlt werden… ob Du das Geld besser vor dem Fiskus versteckst oder nicht 🙂 Wie Du das Geld letztlich zu Dir transferierst, ist dabei egal.

Ich denke Gewerbe anmelden, Rechnung ausstellen und diese dem Steuerberater geben und unter Provision abrechnen lassen, ist the way to go. Die Gewinne werden dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Was ich nicht ganz verstehe, wie läuft das steuerlich ab wenn ich meine jetzige Vollzeit-Stelle kündige. Was muss ich dann an Steuern zahlen? Dann brauch ich doch ne private Krankenversicherung?

Hallo Tim, sorry für die verspätete Antwort!

Das Gewerbe kann ja dann auch Haupttätigkeit sein. Da wären die Prop-Trading-Einkünfte dann auch für die Einkommenssteuer relevant. Aber Details würde ich von einem Steuerberater abklären lassen. Ich mache das hier in Spanien über meinen Selbständigenstatus und die Einkommenssteuer.

Hallo Simon ,
wenn ich das richtig verstanden habe, lebst du bereits in Spanien und versteuerst deine erzielten Gewinne auch in Spanien. Ich habe auch vor Anfang / Mitte nächsten Jahres nach Spanien auszuwandern, um dort vom Proptrading zu leben. Ich habe hier in Deutschland bereits ein Gewerbe, würde aber ein neues Einzelunternehmen anmelden um die Gewinne vom Proptrading zu versteuern. Würdest du mir empfehlen dort ein neues Gewerbe anzumelden, oder ggf. das bestehende umzuschreiben , damit ich den spanischen Steuersatz erhalte.

Hallo Olli,

ja, das würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen. Du musst Dich ja eh fiskalisch hier melden, wenn Du länger bleibst. Das gibt sonst Probleme mit der Krankenversicherung usw. Du kannst hier einen spanischen Autónomo anmelden. Desweiteren empfehle ich das über einen Steuerberater oder die hier typischen Gestorías zu machen. Die übernehmen diese ganzen Vorgänge für einen kleinen Taler.

Gute Seite…
Ich habe eine Frage. Wenn man nun als Funded Trader aktiv ist und den Gewinn den man erzielt stehen lässt,
muss man dann trotzdem ein Gewerbe gründen ? Ich denke schon, oder ? Man würde ja sonst Steuerhinterziehung begehen. Irgendwann will man ja das Geld haben und dann nachträglich ein Gewerbe anmelden kann bestimmt schief gehen mit dem Finanzamt. Ich denke eigenes Kapital ist einfacher und sicherer.

Hallo Peter, danke zunächst für Dein Feedback!

Ich empfehle vielen erst dann ein Gewerbe anzumelden, wenn Auszahlungen wirklich anstehen. Zunächst sollte man sich darauf konzentrieren, ordentliches Trading abzuliefern und im Prop-Trading-Kosmos klarzukommen. Wenn man keine Auszahlungen macht, ist auch kein Gewerbe nötig, denn es wird ja keine echte Transaktion vorgenommen.

Danke für die Auskunft. Realisiert man den Gewinn nicht ? Ist zwar nur Demo. Aber trotzdem steht doch da ein Gewinn auf dem Konto. Ist ja wie bei einem normalen Broker auch, oder ?
Selbst bei einem normalen Broker muss man Steuern zahlen, auc wenn man keine Auszahlung hat.
Alles nicht so durchsichtig.
Aber trotzdem Danke für die Info.

Wenn da irgendwo auf einem Demokonto ein paar Zahlen stehen, interessiert das Finanzamt das nicht. Relevant wird es ja bei dieser Art des Prop-Tradings erst, wenn die Prop-Trading-Firma Dir die Provision auszahlt. Vorher ist kein echtes Geld im Spiel. Das ist mit einem Broker ja anders.

Hallo Zusammen,

Habe dieses Jahr bereits mehrere Auszahlungen bei the Tradingpit erhalten.
Hatte mich als Privatperson angemeldet und Rückwirkend ein Gewerbe (Einzelunternehmen ohne Kleingewerberegelung) angemeldet.
Hier habe ich eine Umsatzsteuernummer und eine UID erhalten.
Im Handelsregister muss ich mich laut Steuerberater erst mal nicht anmelden.
Nach Rücksprache mit dem Support von TTp ob ich denn dann hier Rückwirkend für die Auszahlungen eine Rechnung stellen soll kam die Nachricht dass ab 2024 sowiso keine Gewerbekunden mehr unterstützt werden sondern nur noch Privatpersonen. Mein Konto wird also als Privatperson weiter verwaltet.

Nach einem Telefonat mit dem Support wurde mir gesagt dass die meisten Kunden in Deutschland ihr Konto als Privatperson angemeldet haben und es hier noch keine Probleme gab.
Auch müssten wohl keine Rechnungen gestellt werden sondern dienen die Performancereports die man bei einer Auszahlung erhält als Nachweis beim Finanzamt. (Hier ist jedoch kein Verweis auf das Reverse Chargeverfahren bzw. Umgang mit der Steuerlast angegeben).

Hier stelt sich mir nun die Frage ob ich wenn ich ein Konto als Privatperson habe dieses als Einzelunternehmen nutzen kann/darf?

Hat hier jemand schon praktische Erfahrung gemacht bzw. 2022 bei TTP Gewinne in Deutschland versteuert?
Ich denke das Thema betrifft doch jeden der in 2023 Auszahlungen bei TTP erhalten hat und jetzt wie ich nicht so richtig weis wie das dann versteuert werden muss.
Die Propfirman kann/darf ja hier Steurlich nicht beraten, die Steuerberater kennen sich da auch nicht so richtig aus.

Deshalb die Frage an diejenigen die hier schon mal Erfahrung gemacht haben.

Danke im Vorraus für Infos…

Hallo,

in zwei Tagen steht meine erste und auch sehr hohe Auszahlung an, natürlich habe ich mir schon etwas Gedanken bezüglich Steuern + Firmengründung gemacht und recherchiert, komme aber nicht wirklich zu einem Ergebnis.

Kann mir jemand einen fähigen Steuerberater, welcher sich in diesem Bereich auskennt oder den er ggf. selber nutzt empfehlen?
LG

Hallo Patrik,

Auf Youtube kann ich Steuern mit Kopf empfehlen.

https://www.youtube.com/watch?v=1sEPyXcfhcI

Diese Preisen auch an Spezialisten im Thema Proptrading zu sein. Beratung ist Online.

https://www.siroc-steuerberatung.de/

Habe hier allerdings noch keine Erfahrung mit dieser Beratung gesammelt da ich erstmal mit meinem bisherigen Steuerberater das Thema der Versteuerung durchkämpfe.
Hier sind jedoch wie oben beschrieben noch einige Fragen zu klären.

Zum Thema Gewerbeanmeldung hat mir (Und meinem Steuerberater 🙂 ) folgender Proptrader weiterhelfen können:

https://www.youtube.com/watch?v=2aLaApPIhmE
https://www.youtube.com/watch?v=wuYEcCBi6uo&t=291s
https://www.youtube.com/watch?v=Ce3KprYJ-1Y

Viel Erfolg beim Versteuern. Falls du hier Neue Erkenntnisse sammeln kannst hat denke ich keiner hier was dasgegen wenn du diese mit uns teilen würdest:-)

Und an dieser Stelle auch noch mal Danke an Simon und Familie für das Bereitstellen dieser Plattform und schöne Grüße nach Spanien.
Hoffe bei euch ist es nicht so kalt wie bei uns 🙂

lg Philipp

Hallo Philipp,

das ganze habe ich auch schon gefunden – trotzdem danke!
Ich melde mich als Einzelunternehmen an und packe meine Koffer nach Dubai in 3 Monaten.
Deutschland ist was steuern angeht GOTTLOS. Man kann es in jeglicher Stellung probieren – am Ende kann man sich nur aussuchen in welches ….. !

Viel Erfolg euch allen
Gruß

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